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   OLG Stuttgart, 07.12.2011 - 3 U 135/11   

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https://dejure.org/2011,1478
OLG Stuttgart, 07.12.2011 - 3 U 135/11 (https://dejure.org/2011,1478)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.12.2011 - 3 U 135/11 (https://dejure.org/2011,1478)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 3 U 135/11 (https://dejure.org/2011,1478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 123; BGB § 652; BGB § 812
    Zum Anspruch auf Rückzahlung des Maklerhonorars nach arglistiger Täuschung über Zahlungsfähigkeit des Käufers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung des Maklerhonorars bei Zahlungsunfähigkeit der Käufer des vermittelten Grundstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BGB § 123
    Rückforderung des Maklerhonorars bei Zahlungsunfähigkeit der Käufer des vermittelten Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufvertrag anfechtbar: Rückzahlung der Provision!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rückerstattung der Maklerprovision bei arglistiger Täuschung durch Käufer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rückerstattung der Maklerprovision bei arglistiger Täuschung durch Käufer

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zwei Trottel, eine Wahrsagerin und ein Grundstückskauf

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung der Maklerprovision bei Rücktritt des Verkäufers vom vermittelten Grundstückskaufvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kann Maklerprovision entfallen lassen

Besprechungen u.ä. (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zwei Trottel, eine Wahrsagerin und ein Grundstückskauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufvertragsanfechtung: Rückzahlung der Provision! (IMR 2012, 122)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00

    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2011 - 3 U 135/11
    Besteht wegen desselben vom Verkäufer arglistig verschwiegenen Mangels neben den kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften ein Anfechtungsrecht und realisiert der Vollzug der Wandelung daher zugleich das aus derselben Fehlerquelle stammende, alternative Recht des Käufers, den Kaufvertrag ex tunc zu beseitigen, entfällt der Provisionsanspruch des Maklers (vgl. BGH NJW 2001, 966; BGH NJW 2005, 3778: Abschluss einer notariellen Vergleichsvereinbarung über einen "Wandelungsvertrag mit Auflassung" während der Anhängigkeit des Rechtsstreits im Berufungsverfahren vor dem Hintergrund behaupteten arglistigen Verhaltens des Verkäufers).

    Der Hauptvertrag muss lediglich an der von Anfang an durch den "Makel der Anfechtbarkeit" bewirkten Unvollkommenheit wirtschaftlich scheitern (BGH NJW 2001, 966; BGH NJW 2005, 3778; BGH NJW 2010, 2810).

  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 295/04

    Offenbarungspflichten des Maklers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2011 - 3 U 135/11
    Besteht wegen desselben vom Verkäufer arglistig verschwiegenen Mangels neben den kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften ein Anfechtungsrecht und realisiert der Vollzug der Wandelung daher zugleich das aus derselben Fehlerquelle stammende, alternative Recht des Käufers, den Kaufvertrag ex tunc zu beseitigen, entfällt der Provisionsanspruch des Maklers (vgl. BGH NJW 2001, 966; BGH NJW 2005, 3778: Abschluss einer notariellen Vergleichsvereinbarung über einen "Wandelungsvertrag mit Auflassung" während der Anhängigkeit des Rechtsstreits im Berufungsverfahren vor dem Hintergrund behaupteten arglistigen Verhaltens des Verkäufers).

    Der Hauptvertrag muss lediglich an der von Anfang an durch den "Makel der Anfechtbarkeit" bewirkten Unvollkommenheit wirtschaftlich scheitern (BGH NJW 2001, 966; BGH NJW 2005, 3778; BGH NJW 2010, 2810).

  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 104/08

    Rechtsfolgen der Geltendmachung des sog. "großen Schadensersatzes" wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2011 - 3 U 135/11
    Das sind etwa die Formnichtigkeit, die Gesetz- oder Sittenwidrigkeit oder die anfängliche Unwirksamkeit des Hauptvertrags nach Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung (vgl. BGH NJW 2009, 2810).

    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass für das Verlangen nach dem "großen Schadensersatz" im Sinne des § 463 BGB a.F., das dem Käufer gegenüber der Wandelung noch weitergehende Rechte gegen den Verkäufer verschafft, nämlich die mit dem Abschluss des Kaufvertrags verbundenen wirtschaftlichen Erwartungen in der Gestalt des positiven Interesses schadensersatzrechtlich abdeckt, nichts anderes gelten könne als für die Geltendmachung der Wandelung des Kaufvertrags nach § 462 BGB a.F., welche die Provisionspflicht regelmäßig nicht berührt (BGH NJW 2009, 2810).

  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 15/73

    Arglistige Täuschung bei Kauf eines Hotels - Verletzung einer vertragsähnlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2011 - 3 U 135/11
    Dies gilt etwa dann, wenn die Parteien nicht nur ein Geschäft mit dem üblichen Risiko für die Durchsetzbarkeit des Kaufpreisanspruchs abschließen, sondern eine Partei darüber hinaus zu erheblichen Aufwendungen oder zur Eingehung eines weitergehenden Risikos veranlasst wird (vgl. BGH NJW 1974, 1505).

    Es genügt das Bewusstsein, dass der Partner ohne die Täuschung die Willenserklärung möglicherweise nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgegeben hätte, wobei bedingter Vorsatz ausreicht (BGH NJW 1974, 1505).

  • OLG Hamm, 19.12.2019 - 18 U 22/19

    Rücktritt vom Kaufvertrag und Entfallen des Provisionsanspruchs

    Der Rücktritt des Käufers/Maklerkunden vom Kaufvertrag allein wegen der Möglichkeit, daneben auch den sog. großen Schadensersatz geltend zu machen, führt nicht dazu, dass er sich dem Makler gegenüber nicht mehr auf die Anfechtbarkeit des Hauptvertrags berufen kann (wie OLG Stuttgart, Az. 3 U 135/11).

    Nach Auffassung etwa des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urt. v. 07.12.2011 - 3 U 135/11, BeckRS 2012, 1235) stellen die Gewährleistungsansprüche des Käufers/Maklerkunden gem. § 437 Nr. 2 und 3 BGB indes keinen Anlass dar, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dahingehend abzuweichen, dass bereits die Erklärung des Rücktritts gem. § 437 Nr. 2 BGB - mit der bloßen Möglichkeit der kumulierten Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - dazu führt, sich dem Makler gegenüber nicht mehr auf die Anfechtbarkeit des vermittelten Kaufvertrags berufen zu können (stillschweigend ebenso Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl. 2019, § 652 Rn. 39; Fischer, Maklerrecht, 4. Aufl., Kap. V Rn. 12; dem OLG Stuttgart folgend auch Münchener Kommentar BGB/Roth, 7. Aufl., § 652 Rn. 172 und Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 7. Aufl., Rn. 505 und 518).

  • OLG Hamm, 28.04.2014 - 18 U 72/13

    Rückforderung der für die Vermittlung eines Darlehensnehmers gezahlten Provision

    d)Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urt. v. 07.12.2011 - 3 U 135/11, juris) stützt die Annahme der Provisionsschädlichkeit der Kündigung des Darlehensvertrages ebenfalls nicht.
  • OLG Stuttgart, 20.10.2016 - 3 U 75/16

    Maklerprovision: Anspruch aus einer Provisionsteilungsabrede betreffend

    Insoweit ist auch unerheblich, inwiefern der Maklerprovisionsanspruch der GbR gegen die damaligen Käufer im Falle der Rückabwicklung nach Rücktritt, sofern wie hier im Maklervertrag nichts Abweichendes geregelt ist, hiervon unberührt blieb (vgl. BGH NJW-RR 2001, 562; Palandt, BGB, 73. Aufl., § 652, Rn. 39 m.w.N.), was im vorliegenden Fall wegen des dem Hauptvertrag möglicherweise von vornherein anhaftenden Makels der Anfechtbarkeit in Frage gestanden haben könnte (vgl. Urteil des Senats vom 07.12.2011, 3 U 135/11; BGH vom 14.12.2000, III ZR 3/00, NJW 2001, 966 m.w.N.).
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